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Super spannendes

IMPRESSUM

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Philipp Gahlen
Lübecker Straße 3
22964 Steinburg

E-Mail: philipp.gahlen@m-p-v.de

Verantwortlich für den Inhalt:
Philipp Gahlen

M+P Vorsorge- und Vermögensmanagement GmbH & Co. KG
Harders Kamp 2
21031 Hamburg
Tel.: 040 / 720 07 30
Fax: 040 / 720 07 311
eMail: info@m-p-v-v.de

Ust ID DE298768048
Sitz der Gesellschaft: Harders Kamp 2, 21031 Hamburg
Eingetragen beim Amtsgericht Hamburg HRA 119319

Die M+P Vorsorge- und Vermögensmanagement GmbH & Co. KG wird vertreten durch die MPV Beteiligungsgesellschaft mbH (Amtsgericht Hamburg, HRB 137749), diese wird wiederum vertreten durch die Geschäftsführer Sven Putfarken und Kai-Uwe Weingandt.

Berufsrechtliche Regelungen:
§ 34 d GewO, §§ 59 – 68 VVG sowie VersVermV, abrufbar unter http://www.gesetze-im-internet.de

Beschwerdestellen – außergerichtliche Streitbeilegung 
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 080632
10006 Berlin
beschwerde@versicherungsombudsmann.de
www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 060222 
10052 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin)
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
www.bafin.de [Stichwort: Ombudsleute]

Vermittlerregister (DIHK) e.V.
Breite Str. 29
10178 Berlin
Telefon: 0180 – 6005850 (Festnetzpreis 0,20€/Anruf; Mobilfunkpreise max. 0,60€/Anruf)
www.vermittlerregister.org

Aufsichtbehörde nach § 34 i GewO Handelskammer Hamburg
Adolphsplatz 1
20457 Hamburg
www.hk24.de

Erlaubnis nach § 34i  GewO
Registrierungsnummer: D-W-131-JSBH-83 (www.vermittlerregister.org) ausgestellt auf die Komplementärin MPV Beteiligungsgesellschaft mbH
Berufsbezeichnung: Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i Abs. 1 S. 1 GewO

Berufsrechtliche Regelungen:
§34i GewO und FinVermV, abrufbar unter http://www.gesetze-im-internet.de
Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: www.ec.europa.eu/consumers/odr

Informationen zur Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO:
Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten (OS-Plattform) zwischen Unternehmern und Verbrauchern eingerichtet. Diese ist unter folgendem Link zu erreichen: http://ec.europa.eu/consumers/odr

Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten
Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten

Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?
Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.

Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?
 • Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.
 • Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
 • Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.

Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)
Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt.
Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten.
Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten.
Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.
Um die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken vorzunehmen, nutzt der Finanzberater u.a. zusätzliche Informationen von Dienstleistern, Verbänden oder Organisationen, die sich auf die Beurteilung dieser Risiken spezialisiert haben. Grundsätzlich wird auch in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken eine möglichst breite Streuung (Diversifizierung) der Anlage in Finanzprodukte oder ggf. auch innerhalb eines Finanzproduktes empfohlen.

Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO)
Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit und ggf. der Nachhaltigkeit des jeweiligen Finanzproduktes.
(Zurzeit kann eine Berücksichtigung auf Grund sich aufbauender, aber aktuell noch ggf. rudimentärer Informationen durch die Anbieter lediglich bedingt erfolgen.)

Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)
Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird nicht von den jeweiligen Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst.

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